Führerscheinklassen Stand 19.01.2013
Klasse | Beschreibung | |
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A | Krafträder mit und ohne Beiwagen sowie dreirädrige Krafträder (Trikes) ohne Leistungsbeschränkung |
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A1 | Leichtkrafträder bis max. 125 ccm³ und max. 11 KW. Verhältnis Leistung/Gewicht nicht mehr als 0,1 KW/KG und Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 45 Km/h und max. 15 KW |
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A2 | Krafträder mit und ohne Beiwagen mit max. 35 KW. Verhältnis Leistung/Gewicht nicht mehr als 0,2 KW/KG |
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AM | Kleinkrafträder bis max. 50 ccm³, max. 45 km/h und max. 4 KW und Dreirädrige Kleinkrafträder/vierrädrige Leichtfahrzeuge bis max. 50 ccm³ und 45 Km/h und max. 4 KW, Leichtfahrzeuge max. 350 Kg (bei Elektromotor ohne Batterie) |
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B/BF17 | Kraftfahrzeug bis 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht (z.G.) mit einem Anhänger. Anhänger: Die Fahrzeugkombination (z.G. Zugfahrzeug + z.G. Anhänger) darf 3,5 t nicht überschreiten. Zahl der Sitzplätze: 8 außer dem Fahrersitz |
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B Automatik | Der Fahrer darf nur Fahrzeuge mit Automatikgetriebe führen. Eintragung in den Führerschein durch die Schlüsselzahl 78 |
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BE | Klasse B Fahrzeug mit einem Anhänger das nicht unter Klasse B und B96 fällt. Anhänger max 3,5 t z.G. |
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B96 | Klasse B Fahrzeug mit einem Anhänger. Die Fahrzeugkombination (z.G. Zugfahrzeug + z.G. Anhänger) liegt zwischen 3,5 t und 4,25 t. |
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C | Kraftfahrzeuge über 7,5 t z.G. mit einem Anhänger bis 750 Kg |
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CE | Lastzüge und Sattelkraftfahrzeuge mit Anhänger über 750 Kg z.G. |