Impressum: |
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Firmenbezeichnung | Christian`s Fahrschule | |
Inhaber: | Christian Renz | |
Anschrift: | Nordheimstr.32 | 27476 Cuxhaven |
Tel: | 04723 / 50 55 60 | |
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
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Internet |
christians-fahrschule-cux.de
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Mitglied im Fahrlehrerverband Niedersachsen e.V |
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zuständige Erlaubnisbehörde |
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Landkreis Cuxhaven | Vincent-Lübeck-Str. 2 |
27474 Cuxhaven
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Dienststelle: |
Zulassungsstelle und Führerscheinangelegenheiten |
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Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV) | ||
Jede Fahrschule ist gesetzlich dazu verpflichtet, Ihnen vor Vertragsabschluss Informationen gemäß der Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung bekannt zu geben. |
Formblatt DL-InfoV
Öffentliches Verfahrensverzeichnis
Christian`s Fahrschule
Nordheimstr. 32
27476 Cuxhaven
Gemäß § 4g BDSG hat der Beauftragte für den Datenschutz oder die verantwortliche Stelle im Sinne des BDSB auf Antrag jedermann in geeigneter Weise die in § 4e BDSG festgelegten Angaben verfügbar zu machen.
Dieser Verpflichtung kommen wir hier unmittelbar nach und verzichten damit auf jeden individuellen Antrag.
1. Name der verantwortlichen Stelle:
Bei nicht in der Rechtsform einer juristischen Person betriebenen Fahrschulen
Christian`s Fahrschule
2. Verantwortungsträger:
Bei nicht in der Rechtsform einer juristischen Person betriebenen Fahrschulen
Inhaber: Christian Renz
Datenschutzbeauftragter:
wird vom Inhaber wahrgenommen
3. Anschrift der verantwortlichen Stelle
Nordheimstr. 32 , 27476 Cuxhaven
4. Zweckbestimmung der Datenerhebung, -verarbeitung oder –nutzung
als Fahrschule
- Ausbildung von Fahrschülern in den Klassen A , A2 , A1 , M , B/bF17 , BE , C , CE , Mofa
- Aufbauseminare für Fahranfänger
5. Betroffene Personengruppe/n und Daten oder Datenkategorien
Personengruppen
Es werden im Wesentlichen zu folgenden Gruppen, soweit es sich um natürliche Personen handelt, personenbezogene Daten erhoben, verarbeitet und genutzt, soweit diese zur Erfüllung der unter 4. genannten Zwecke erforderlich sind:
- Mitarbeiter
- Lieferanten/Dienstleister
- Fahrschüler
- Kontaktpersonen zu vorgenannten Gruppen
- Berufskraftfahrer
Daten oder Datenkategorien
Adressdaten
Bankverbindungen
Daten zur Personalverwaltung und –steuerung
Abrechnungs- und Leistungsdaten
Fahrschülerdaten
Berufskraftfahrerdaten
6. Empfänger der Daten oder Kategorien von Empfängern
- Öffentliche Stellen, die Daten aufgrund gesetzlicher Vorschriften erhalten (z.B. Sozialversicherungsträger, Finanzbehörden)
- Interne Stellen, die an der Ausführung der jeweiligen Geschäftsprozesse beteiligt sind (Personalverwaltung, Buchhaltung, Rechnungswesen)
- Prüforganisation
7. Regelfristen für die Löschung der Daten
Der Gesetzgeber hat vielfältige Aufbewahrungspflichten und -fristen erlassen. Nach Ablauf dieser Fristen werden die entsprechenden Daten routinemäßig gelöscht, sofern sie nicht mehr zur Vertragserfüllung erforderlich sind. Sollten Daten hiervon nicht berührt sein, werden sie gelöscht, sobald die unter 5. genannten Zwecke weggefallen sind.
8. Geplante Datenübermittlung an Drittstaaten (außerhalb EU)
Eine Datenübermittlung an Drittstaaten erfolgt nicht.
9. Allgemeine Beschreibung der Maßnahmen nach § 9 BDSG
Es wird eine Informationsstruktur gepflegt, die die Dokumentationsverfahren, die Aufgaben des Datenschutzbeauftragten bzw. des Inhabers/Geschäftsführers der Fahrschule und die acht Kontrollen der Anlage zu § 9 Satz 1 beinhaltet. Damit wird zyklisch die Angemessenheit und die Effektivität des Datenschutzes des Betriebs überprüft. Bei Bedarf wird daraus ein Bericht erstellt.